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Spielregeln

Ordnung muss bekanntlich sein. Das klappt normalerweise sehr gut auf unserer Tennisanlage und ist eine Selbstverständlichkeit.
Trotzdem gibt es die wichtigsten Regeln auch in offizieller und niedergeschriebener Form (Stand: 19.02.2023).

SPIEL- UND PLATZORDNUNG

  1. Die Tennisanlage der FTG Frankfurt steht jedem Mitglied der Tennisabteilung, das seine Beitragsverpflichtung gegenüber Verein und Abteilung erfüllt hat, nach den Bestimmungen dieser Ordnung zum Spiel- und Übungsbetrieb zur Verfügung.
  2. Beginn und Ende der Tennissaison werden jeweils von der Abteilungsleitung festgelegt und bekannt gegeben.
  3. Die Tennisplätze sind im allgemeinen Interesse pfleglich zu behandeln und dürfen nur in Sandplatz-Tennisschuhen betreten werden.
  4. Zum Spiel- und Übungsbetrieb auf den Tennisplätzen ist Tenniskleidung zu tragen.
  5. Nach dem Spielen ist der Platz sorgfältig abzuziehen. Damit der Sand auf dem Platz bleibt, ist es sinnvoll, in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen abzuziehen. Dabei wird der ganze Platz vom Zaun bis zum Netz bearbeitet.
  6. Wenn der Platz trocken ist, ist er vor jeder Spielstunde ausreichend zu wässern.
  7. Falls während des Spiels ein Loch in den Platz getreten wird, ist dieses sofort wieder zu schließen.
  8. Die Spieldauer für Einzelspiele beträgt 60 Minuten und für Doppelspiele maximal 120 Minuten einschließlich der Platzpflege.
  9. Eine Platzbelegung ist nur über https://tennis-ftg-frankfurt.courtbooking.de/login.php möglich. Jedes Mitglied erhält dafür von der Abteilungsleitung Tennis seinen persönlichen Zugang zum Buchungssystem.
  10. Die Buchungsregeln sind auf https://tennis-ftg-frankfurt.courtbooking.de/buchungsregeln.php aufgeführt.
  11. Platzbuchungen verfallen ersatzlos, wenn das Tennisspielen nicht spätestens fünf Minuten nach Reservierungsbeginn begonnen wird.
  12. Platzreservierungen für Training, Medenspiele und Turniere sind bevorrechtigt. Diese Belegungszeiten werden durch die Abteilungsleitung und durch sie autorisierte Personen (z. B. Trainer) in courtbooking.de gepflegt und sind auf den Belegungsplänen ersichtlich.
  13. Abteilungsleitung und Platzwart können die Plätze sperren.
  14. Gastspieler sind grundsätzlich zugelassen. Sie dürfen nur mit Mitgliedern der Tennisabteilung spielen (bei Einzel- und Doppelspielen je 1 Gast pro Mitglied). Bei der Platzbuchung auf courtbooking.de muss angegeben werden, wenn mit einem Gast gespielt wird. Derselbe Gast darf maximal 5-mal pro Saison spielen, danach ist eine Mitgliedschaft sowohl im Hauptverein der FTG als auch in der Tennisabteilung erforderlich. Die Gastspielgebühr beträgt 8 Euro pro Stunde und Platz.
  15. Für Übungsstunden steht den Abteilungsmitgliedern ein Trainer gegen Entgelt zur Verfügung. Einzelheiten hierzu sind gesondert geregelt. Auskünfte gibt unser Trainer Behdad Rastegaran. Ist der Trainerplatz witterungsbedingt gesperrt, hat der Trainer für die bespielbaren Plätze Vorrang.
  16. Für die Wartung und Instandsetzung der Tennisanlage ist der von der Abteilungsleitung beauftragte Platzwart zuständig und verantwortlich. Er entscheidet insbesondere über Art, Zeit und Umfang der erforderlichen Wartungsarbeiten sowie über die jeweilige Bespielbarkeit der Plätze. Den im Rahmen seiner Aufgaben getroffenen Entscheidungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
  17. Zur Entsorgung von Abfall stehen Abfalleimer auf der Anlage zur Verfügung.
  18. Rauchen ist auf der Anlage nicht erwünscht.
  19. Wer am Abend als Letzter die Anlage verlässt, hat folgende Aufgaben zu erledigen:
    • die Sonnenschirme zuzuklappen
    • die Tür zu den Plätzen abzuschließen
    • in der Hütte die Fenster zu schließen
    • die Rollläden herunterzulassen
    • alle Lichter zu löschen und
    • die Tür zu Tennishütte abzuschließen.
  20. Kinder sind durch deren Eltern hinreichend zu beaufsichtigen.
  21. Die Nutzung der Tennisanlage und des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  22. Die Benutzung der Tenniswand ist nur Abteilungsmitgliedern erlaubt.
  23. Abweichungen von dieser Spiel- und Platzordnung sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung zulässig.
  24. Verstöße gegen die Spielordnung können mit Spielsperre des betreffenden Mitglieds geahndet werden.

Die Abteilungsleitung